Service/Wartung: Wartungsintervalle
Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Eine Vielzahl von
Vorschriften regelt die Wartung von verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
Hier
wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Fristen
geben:
Feuerlöscher
DIN 14406 Teil4 - Instandhaltung von
Feuerlöschern TRB 801 Punkt 18 innerhalb der Druckbehälterverordnung. GGVS -
Gefahrgüterverordnung Straße einschließlich der dazugehörigen ADR - Richtlinien
Versammlungsstättenverordnung,
Geschäftshausverordnung.
Wandhydranten
DIN 14461 Teil1
Steigleitung "naß" und "naß - trocken"
DIN 14462 Teil2 Steigleitung
"trocken"
Feuerwehrschläuche
DIN 14811 Druckschläuche
(Faltschläuche)1
DIN 14818 Formbeständige Schläuche
Diese Brandschutzeinrichtungen sind in folgenden Intervallen zu
prüfen:
(Prüffristen und Prüfpflichten beziehen sich immer auf
gesetzlich vorgeschriebenes Gerät oder Einrichtungen)
| Feuerlöscher | alle 24 Monate |
| Feuerlöscher im GGVS-Verkehr: | alle 24 Monate |
| Wandhydranten "naß" und "naß/trocken" | alle 12 Monate |
| Löschwasseranlage "trocken" | alle 24 Monate |
| Flachschläuche in Wandhydranten | alle 12 Monate |
| Formstabile Schläuche in Wandhydranten | alle 12 Monate |
| RWA-Anlagen | alle 12 Monate |
