Service/Infos: Brandschutztechnik

Brandschutztechnisch / Sicherheitstechnisch - Was ist das?
Die DIN 14406 Teil 4 (Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten)legt in ihrer Tabelle 1 einen Mindestumfang von an Feuerlöschern durchzuführenden Prüfarbeiten fest, der unter brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Aspekten zu sehen ist. Bei Pulver-, Wasser- und Schaumfeuerlöschern müssen diese beiden Prüfungsarten durchgeführt werden. Bei Kohlendioxidlöschern wird nur die brandschutztechnische Prüfung erforderlich, weil der sicherheitstechnische Aspekt bei diesen Löscherarten im Falle der Wiederbefüllung nach Ablauf der Prüffrist durch den Sachverständigen abgedeckt wird. Die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller gelten vorrangig vor der Tabelle 1 der DIN 14406 Teil 4.


Brandschutztechnische Prüfung:

  • Allgemeiner Zustand, Sauberkeit
  • Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Gewicht oder Volumen des Treibgases
  • Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels durch Sichtprüfung
  • Dichtstellen und Dichtungen
  • Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
  • Bei Aufladelöschern Druck oder Gewicht des Treibgases


Weitere Maßnahmen:

  • Funktionsbereitschaft wiederherstellen
  • Beschriftung nach Instandhaltung
  • Löscherhalterungen prüfen


Sicherheitstechnische Prüfung:

  • Armaturen, Schläuche, Sicherungen
  • Fälligkeiten von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) Schutzanstriche (z.B. auf Korrosionserscheinungen)
  • Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen
  • Auslöse- und Unterbrechnungseinrichtungen
  • Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
  • Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (Entleerung des Behälters)
  • Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
  • Die DruckbehV mit ihren technischen Regeln (TRB/TRG) ist zu beachten!
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