Service/Wartung: Wartungsintervalle
Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Wartung von verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Fristen geben:
Feuerlöscher
DIN 14406 Teil4 - Instandhaltung von Feuerlöschern TRB 801 Punkt 18 innerhalb der Druckbehälterverordnung. GGVS - Gefahrgüterverordnung Straße einschließlich der dazugehörigen ADR - Richtlinien Versammlungsstättenverordnung, Geschäftshausverordnung.
Wandhydranten
DIN 14461 Teil1 Steigleitung "naß" und "naß - trocken"
DIN 14462 Teil2 Steigleitung "trocken"
Feuerwehrschläuche
DIN 14811 Druckschläuche (Faltschläuche)1
DIN 14818 Formbeständige Schläuche
Diese Brandschutzeinrichtungen sind in folgenden Intervallen zu prüfen:
(Prüffristen und Prüfpflichten beziehen sich immer auf gesetzlich vorgeschriebenes Gerät oder Einrichtungen)
Feuerlöscher | alle 24 Monate |
Feuerlöscher im GGVS-Verkehr: | alle 24 Monate |
Wandhydranten "naß" und "naß/trocken" | alle 12 Monate |
Löschwasseranlage "trocken" | alle 24 Monate |
Flachschläuche in Wandhydranten | alle 12 Monate |
Formstabile Schläuche in Wandhydranten | alle 12 Monate |
RWA-Anlagen | alle 12 Monate |